Student:innenberatung BAföG & Soziales (StuBS)

Die StuBS ist eine durch die Studierendenschaft finanzierte Beratung für Studierende. Fragen rund ums Studium beantwortet Dir Catja gerne.

Für die Befreiung von Beiträgen zur Studierendenschaft muss Dein Antrag bis zum 31.05.2023 unter soziales@uni-flensburg.de eingegangen sein.

Hier Infos zur Befreiung und die Antragsformulare:

Antragsformular Befreiung wegen sozialer Notlage

Antragsformular Schwerbehinderte Befreiung Semesterticket

Wo und Wann?

Hinweis Keine Beratung/no counseling 17.05. – 02.06.2023

  • Dienstag 9 – 11 Uhr in Raum OSL 054 und über Webex
  • Dienstag 13 –  14 Uhr über Webex
  • Donnerstag 9 – 11 Uhr in Raum OSL 054 und über Webex
  • Für den Webex-Beratungsraum einfach hier klicken.
  • oder Ihr schreibt Eure Fragen jederzeit an soziales@uni-flensburg.de. Ausführliche Antworten bekommt Ihr auch am Dienstag und Donnerstag

Eine Übersicht der Beratungsthemen mit ersten Informationen findest Du weiter unten.

Aktuelles

 

Kontakt

Hinweise:

  • Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden

Die studentische Telefonseelsorge ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar (040) 411 70 411. Das Angebot richtet sich an ALLE – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.

 

Unsere StuBS berät zu folgenden Themen:

Beratung von der Antragstellung bis zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

Alle Erstsemester sollten noch im ersten Monat der Vorlesungen ihren Förderantrag stellen. Denn erst ab dem Monat der Antragstellung wird bei einer Bewilligung auch rückwirkend BAföG gezahlt. Im Folgenden findet Ihr weitere Informationen zur Antragstellung.

  • Antragstellung
  • Leistungsbezug
  • Formblatt 5
  • Förderungshöchstdauer

Die Sozialberatung des AStA beantwortet Fragen zum BAföG immer Dienstag 9 – 10 Uhr und 13 – 14 Uhr sowie Donnerstag 9 – 11 Uhr. Das Beratungsangebot ist vom Studentenwerk Schleswig-Holstein unabhängig.

Links für den Formular-Download und erste Informationen zum BAföG findet Ihr im Folgenden.

Antragstellung
Der Antrag kann auch komplett online gestellt werden.

oder

Die Formblätter für den BAföG Antrag gibt es beim Studentenwerk Schleswig-Holstein online zum selber Ausdrucken oder unter www.bafög.de.

Anträge in Papierform können per Post an das Studentenwerk Schleswig-Holstein Amt für Ausbildungsförderung Telekom-Gebäude Eckernförder Landstraße 65 24941 Flensburg gesandt oder persönlich abgegeben werden. Bei persönlicher Abgabe sollte der Empfang auf einer (selbst angefertigten) Quittung bestätigt werden!

1. BAföG-Antrag
Bei Aufnahme des Studiums sollte der erste Antrag bis zum Ende des ersten (!) Monats, in dem die Vorlesungen beginnen, gestellt werden!

Folgeanträge
In der Regel wird BAföG-Förderung jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt (auf dem BAföG Bescheid steht der Bewilligungszeitraum (BWZ) im oberen Teil des Bescheids). Das BAföG-Amt braucht in der Regel 3 Monate für die Bearbeitung. Für eine kontinuierliche BAföG-Zahlung sollten Folgeanträge daher 3 Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ gestellt werden!

Antragstellung im BAföG

Informationen zur Antragstellung, welche Formblätter und welche Unterlagen das BAföG Amt benötigt, findest Du übersichtlich auf den Seiten des Studentenwerk SH.

Formblatt 5
Das Formblatt 5 (Eignungsnachweis BAföG § 48) ist dem BAföG-Amt nach dem 4. Fachsemester vorzulegen. Die Uni Flensburg hat hierfür Verantwortliche und Modalitäten festgelegt.

Detaillierte Informationen zum BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung und einführende Informationen als PDF: Überblick BAföG

Im Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein wurde u. a. geregelt, dass das Frühjahrssemester 2020, Herbstsemester 2020/21, das Frühjahrssemester 2021 und das Herbstsemester 2021/22 nicht als Fachsemester gezählt werden. Das bedeutet für das BAföG, dass sich die Förderungsdauer verlängern kann. Bei Fragen sprecht hierzu das BAföG-Amt an oder schreibt eine Email an die StuBS.

Informationen des Studentenwerk SH zum Themenbereich Corona

Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Kein Weg in Sicht? In einer persönlichen Beratung Licht ins Dunkel bringen.

Durch die alltäglichen Anforderungen kann ‚Mensch‘ leicht mal ins Straucheln kommen und den Halt verlieren. Schweigen kann das Gefühl ausgeliefert zu sein noch verstärken. Die Psychosozialberatung des AStA bietet in einem persönlichen Gespräch Unterstützung.
Beispiele:

  • Die Arbeitsorganisation im Studium braucht neue Impulse …
  • In der Prüfungsvorbereitung geht der rote Faden verloren …
  • Alltag und Studium sind immer wieder auf Kollisionskurs …
  • Psychische Belastungssituationen werden erdrückend (Verluste, Übergriffe jedweder Art, Hilflosigkeit)

Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können auch anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine psychotherapeutische Beratung.

Infoblatt Psychosozialberatung als PDF.

Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Hier ein Hinweis für eine Soforthilfe:

Telefonseelsorge

Das Angebot richtet sich an alle – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Alle Anrufenden können sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen vertraulich und anonym behandelt werden. Die Themen in den Gesprächen reichen von Uni- und Beziehungsstress bis hin zu akuten Lebenskrisen. Die studentische Telefonseelsorge der ESG Hamburg ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar unter:

(040) 411 70 411

Für alle, die neben dem Studium jobben, gibt es einiges zu beachten u. a. in Sachen Versicherungen oder BAföG.

Es gibt verschiedene Beschäftigungsarten. Hier einige Beispiele:

Werkstudentenregelung: Eine Beurteilung als Werkstudent:in kann erfolgen, wenn dass das Studium im Vordergrund steht und die Beschäftigung regelmäßig an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.

Geringfügige Beschäftigung: Möglich bei Einkünften unter 520 € monatlich

Kurzfristige Beschäftigung: Befristete Tätigkeiten, maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr mit regelmäßig mehr als 20 Stunden wöchentlich.

Versicherungspflichtige Beschäftigung: Wenn der zeitliche Umfang der Werkstudentenregelung überschritten wird und im Kalenderjahr insgesamt mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet wird.

Selbständigkeit: Einige typische Beschäftigungen von Studierenden werden so gehandhabt, und Ihr bekommt ein Honorar statt einem Lohn (z. B. bei Event-Veranstaltungen). Bei dieser Art der Beschäftigung ist für die Krankenkassen zu beachten, dass das Studium im Vordergrund steht und die selbständige oder gewerbliche Tätigkeit nicht als „berufsmäßig“ angesehen wird, denn dann käme die freiwillige Krankenversicherung für Selbständige zum Tragen. Zum anderen sind Selbstständige zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Steuerlich und für das BAföG (Einkommensgrenze abweichend; siehe unten!) ist nur der Gewinn interessant, also der Betrag, der sich nach Abzug aller Betriebskosten (Quittungen sammeln!) ergibt.

Für konkrete Fragen rund um die Themen Selbstständigkeit und Unternehmensgründung steht die Dock1-Gründungsunterstützung der Europa-Universität Flensburg und der Hochschule Flensburg zur Verfügung. Das Dock1 berät kostenlos im Audimax oder digital zu Themen wie Gründungsstipendien, Finanzierung, Businessplan, Marketing, Ideengenerierung und vielem mehr. Termine können unter folgender Adresse vereinbart werden: dock1@venturewaerft.com.

Wer neben dem Studium jobbt, sollte auf jeden Fall die Einkommensgrenzen beachten, damit andere Leistungen nicht gekürzt werden oder wegfallen.

Wer BAföG bezieht, darf innerhalb von festgelegten Freibeträgen anrechnungsfrei dazu verdienen. Bei Überschreiten der Freibeträge wird das BAföG anteilig gekürzt. Änderungen beim Einkommen sind dem BAföG-Amt immer mitzuteilen, sonst können Rückforderungen drohen. Für Kinder und die Ehepartner (unter Berücksichtigung von deren eigenen Einkünften) der Auszubildenden gibt es zusätzliche Freibeträge.

  • Bei nichtselbständiger Beschäftigung innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Laufzeit des BAföG-Bescheids) 6.251,04 € insgesamt (inkl. Werbungskostenpauschale iHv 1.200 € und Sozialpauschale iHv 21,6 %; monatlich durchschnittlich ca. 520 €; ein Minijob bleibt also anrechnungsfrei).
  • Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden gesondert berechnet. Aber auch hier gilt, dass maximal 330 Euro pro Monat anrechnungsfrei bleiben. Maßgeblich dabei ist der betriebliche Gewinn, also der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zu den Ausgaben zählen auch Steuern und eine Sozialpauschale iHv 21,6 %. Ein Problem bei der Berechnung: der Bewilligungszeitraum entspricht nicht dem steuerlichen Veranlagungszeitraum (i.d.R. Kalenderjahr).
  • Die Freibeträge gelten nicht für Praxissemester und vorgeschriebene Praktika.

Bei der Familienversicherung in der Krankenversicherung für Menschen, die in Ausbildung und unter 25 Jahre alt sind, oder als Ehepartner gilt bei der Einkommensanrechnung eine Begrenzung der monatlichen Einkünfte auf 520 €. Eine kurzfristige Beschäftigung mit höheren Einkünften als 520 € monatlich ist möglich (die Krankenkassen können hier Auskunft geben).

Auch für Teilzeitbeschäftigungen (zu denen auch geringfügige Beschäftigungen gehören) gelten Arbeitnehmer:innen-Rechte wie:

  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Anspruch auf Sonderzahlungen (Achtung: Durch Sonderzahlungen kann unter Umständen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden oder eine Anrechnung auf Leistungen nach dem BAföG erfolgen!)
  • Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungangebot StuBS

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich bei einer Krankheit, chronischen Krankheit oder Behinderung.

Krankheit und Studium
Im Studium kann für eine vorübergehende Krankheit ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden, wenn die Absolvierung von Studien- und Prüfungsleistungen nur eingeschränkt möglich ist. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein.

Im BAföG ist für eine schwere Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Detaillierte Informationen zu einer vorübergehenden Krankheit im Studium und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen: Infoblatt Krankheit

Chronische Krankheit und Studium
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit einer chronischen Erkrankung durch verschiedene Nachteilsausgleiche aufgegriffen. Die Beratung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten.

Ansprechpartnerin an der Universität ist die Beauftragte für Diversität an der EUF.

Im BAföG ist für eine chronische Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!

Detaillierte Informationen zum Studieren mit einer chronischen Erkrankung und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen zu einer chronischen Erkrankung: Infoblatt Krankheit

Studieren mit Behinderung
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit einer anerkannten Behinderung aufgegriffen. Abhängig von den spezifischen Einschränkungen können die Anforderungen im Studienalltag und bei Prüfungen abgewandelt werden. Je nach Art der gesundheitlichen Einschränkung muss im konkreten Fall geklärt werden, welche Abwandlung angemessen ist. Die Beratung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten.

Ansprechpartnerin an der Universität ist die Beauftragte für Diversität an der EUF.

Im BAföG sind verschiedene Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für eine anerkannte Behinderung verankert (z. B. Freibeträge vom Einkommen, Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, …). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Detaillierte Informationen zum Studieren mit einer Behinderung und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen: Infoblatt Behinderung

Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Wir wollen Euch über Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für Kindererziehung und Schwangerschaft informieren.

Schwangerschaft
Im Studium gelten für eine Schwangerschaft im Wesentlichen die gesetzlichen Regelungen, welche im Berufsleben Gültigkeit haben (z. B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, …). Die StuBS bietet in einer persönlichen Beratung einen Überblick über die Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich an der EUF (z. B. bei gesundheitlichen Problemen, …) für Studentinnen, die während des Studiums schwanger werden.

Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni ist das Familienbüro Ansprechpartner:in für schwangere Studentinnen.

Im BAföG haben Studentinnen, die während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben, die Möglichkeit, diesen Nachteil auszugleichen (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus).

Detaillierte Informationen für schwangere Studentinnen bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen: Infoblatt Schwangerschaft

Kindererziehung
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kind(ern) unter 14 Jahren aufgegriffen (u. a. die vorrangige Anmeldung zu Seminaren, die Modifikation von Leistungen, …).

Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni ist das Familienbüro Ansprechpartner:in.

Im BAföG sind für Studierende, die mit Kindern bis zu 14 Jahren in einem Haushalt leben, verschiedene Modalitäten verankert (z. B. der Kinderbetreuungszuschlag, eine angemessene Förderung über die Förderungshöchstgrenze hinaus, Freibeträge beim Einkommen, …).

Detaillierte Informationen für Studierende mit Kind(ern) bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen: Infoblatt Kind

Auf den Seiten des Studentenwerk SH findest Du eine Broschüre mit zum ‚Studieren mit Kind‘.

Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Das Studium an sich ist schon voll von Herausforderungen. Kommt dann noch die Pflege eines nahen Angehörigen dazu, wird es nicht leichter, allen Anforderungen gerecht zu werden. Die psychischen Belastungen durch die Pflegeaufgaben sind nicht zu unterschätzen.

Studierende, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen (Angehörige im Sinne § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz und mit nach §§ 14 und 15 des 11. Buch Sozialgesetzbuch mindestens mit einem Pflegegrad 3 eingeordnet), haben im BAföG Anspruch auf eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Eine Abgabeverlängerung für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) kann ebenfalls beantragt werden.

Auch bei Studien- und Prüfungsleistungen können die besonderen Bedürfnisse von Studierenden, die nahe Angehörige mit Pflegegrad pflegen, anerkannt werden. Es ist möglich Nachteilsausgleiche zu beantragen.

Informationen der EUF zum Studium und der Pflege von Angehörigen finden sich auf der Homepage der Uni beim Familienbüro im Arbeitsbereich Chancengleichheit.

Bei Fragen zum Studieren und der Pflege von Angehörigen nutze das Beratungsangebot. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Einführende Informationen: Infoblatt Pflege Angehörige

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.