Referat für Soziales
nach §3 (5) AStA Geschäftsordnung:
- Information über soziale und rechtliche Bestimmungen, die Studierende betreffen,
- Beratung in sozialen und BAföG- Angelegenheiten,
- Hilfestellung für auswärtige Studierende,
- Kontaktpflege zu sozialen Institutionen in Stadt und Umgebung,
- Kontaktpflege zu anderen ASten bezüglich der sozialen Situation Studierender.