Senat
Dem Erweiterten Senat (ES) gehören 48 Vertreterinnen oder Vertreter der Mitgliedergruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (16 Mitglieder), des wissenschaftlichen Dienstes (acht Mitglieder), des nichtwissenschaftlichen Dienstes (acht Mitglieder) und der Studierenden (16 Mitglieder) sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern an.
Dem Senat (S) gehören 23 gewählte Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedergruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (12 Mitglieder), des wissenschaftlichen Dienstes (vier Mitglieder), des nichtwissenschaftlichen Dienstes (drei Mitglieder) und der Studierenden (vier Mitglieder) sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern an. Die Mitglieder des Erweiterten Senats mit den entsprechend der Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen jewiels höchsten Stimmenzahlen sind Mitglieder des Senats.
Nach § 20a Absatz 1 des Hochschulgesetzes können Mitglieder des
Erweiterten Senats in Findungskommissionen hineingewählt werden.
Außerdem können Sie zu Geschäftsberichten der Hochschule Stellung
nehmen, und sowohl den Gleichstellungsbeauftragten/ die
Gleichstellungsbeauftragte als auch den Beauftragten/ die Beauftragte
für Diversität wählen.
Nach § 21 Absatz 1 des Hochschulgesetzes fasst der Senat Beschlüsse,
trifft Entscheidungen und nimmt Stellung zu verschiedensten
Angelegenheiten aus den Feldern der Forschung, Lehre und Studium. Zum
Beispiel können die Studierenden mit über den Haushalt der Universität
abstimmen oder an der Wahl eines neuen Vizepräsidenten teilnehmen. Der
Senat kann vor Beschlüssen Ausschüsse bilden und auch einzelnen
Senatsmitgliedern bestimmte Aufgaben anvertrauen.
Mehr Infos (z.B. Sitzungstermine im Frühjahrssemester) unter https://www.uni-flensburg.de/portal-die-universitaet/die-institution/senat/