Ich bin am Tag der Prüfung krank – Was muss ich machen?
Verfahren bei Krankheit
Erkrankt ein/e Student/in nach der regulären Abmeldefrist und kann an der krankheitsbedingt Prüfung nicht teilnehmen, so ist das Prüfungsamt unverzüglich zu informieren. Unverzüglich bedeutet hierbei: ohne schuldhaftes Zögern, also sobald die krankheitsbedingte Verhinderung erkannt worden ist, grundsätzlich spätestens am Tag der Prüfung. Noch am selben Tag ist der vom Arzt ausgefüllte Vordruck „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest“ vorzulegen. Die Vorlage ist auch per Fax oder Email möglich; das Original der erforderlichen Unterlagen ist dann innerhalb von 3 Tagen auf dem Postwege nachzusenden.
Die Krankmeldung wird dabei grundsätzlich nur ab dem Ausstellungsdatum des Attestes berücksichtigt. Rückwirkende Krankmeldungen werden nicht akzeptiert.
Folgen bei Nichteinhaltung der Verfahrensregelung:
Liegt die Krankmeldung dem Prüfungsamt nicht unverzüglich vor, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend, Note 5,0“ und dem Vermerk „nicht erschienen“ im System verbucht. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist damit ausgeschlossen.