Wahlen 2023 - Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) und der Fachschaftsvertretungen (FSV')
Auf dieser Seite werdet Ihr fortlaufend über alle wichtigen Infos zu den Studierendenschaftswahlen 2023 informiert.
Bei Fragen und sonstigen Anliegen bezüglich der Studierendenschaftswahlen könnt Ihr Euch gerne jederzeit via E-Mail an uns wenden.
Kontakt bis zur Wahl des Wahlausschusses: stupa@uni-flensburg.de
Kontakt ab der Wahl des Wahlausschusses: wahlausschuss.studierende@uni-flensburg.de
Alle Infos zur letzten Wahl findet Ihr hier und zur vorletzten Wahl hier.
Wahlstichtag
Da der Wahlvorstand bis dato nicht gewählt werden konnte, ist eine Neufestsetzung des Wahlstichtages notwendig. Dies geschieht auf der nächsten StuPa-Sitzung. Abhängig von diesem Stichtag ergeben sich gemäß unserer Wahlordnung diverse Fristen, die die beiden Wahlorgane (Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss) einhalten müssen, siehe unten.
Hinweis: Die unten angegebenen Fristen gelten den Fall, dass als Wahlstichtag der letztmögliche Tag in diesem Semester, also der 7.7.23 festgesetzt wird. Jeder Tag früher bedeutet für alle Fristen je einen Tag früher. Später würde automatisch bedeuten, dass die Wahl erst zu Beginn des Herbstsemesters stattfinden könnte.
Aufruf zur Kandidatur für den Wahlausschuss und den Wahlprüfungsausschuss
Die Wahl wird nicht von einem der aktuell besetzten studentischen Gremien durchgeführt, also weder vom StuPa noch vom AStA noch von den Fachschaftsvertretungen.
Es braucht einen Wahlausschuss (WA), der mit fünf bis sieben Studierenden besetzt sein muss, und einen Wahlprüfungsausschuss (WPA), der mit drei bis fünf Studierenden besetzt sein muss. Andernfalls können keine Wahlen stattfinden. Beide Wahlorgane werden vom StuPa gewählt.
Um die Wahlen aber gewährleisten zu können, bitten wir Euch um Eure Kandidaturen zum WA oder WPA. Es ist nur möglich, in einem der beiden Organe vertreten zu sein. Mitglieder des WA und des WPA dürfen ferner nicht selbst zu einer der Wahlen (StuPa, FSV‘) als Kandierende antreten. Es wird für die ehrenamtliche Tätigkeit im WA und WPA eine Aufwandsentschädigung für Zeitverlust gewährt.
Die Aufgabe des WA ist eine deutlich umfangreichere gegenüber der des WPA. Während der WA die Wahlen komplett vorbereitet und durchführt mitsamt aller notwendigen Schritte, überprüft der WPA die Arbeit des WA und muss am Ende entscheiden, ob alles den Regeln entsprechend ablief und die Wahlen somit gültig sind. Diese Prüfung muss der WPA eigenständig vornehmen. Dazu ist es zwar nicht zwingend notwendig, während der gesamten Tätigkeitszeit den WA zu überwachen, aber auch nicht verkehrt. Ebenfalls muss der WPA etwaige Einsprüche gegen die Wahl bei seiner Prüfung vollständig einbeziehen und entsprechend bescheiden.
Die Wahl zum WA ist für die nächste Sitzung des StuPa geplant. Die nächste reguläre findet am 24.5.23 ab 16 Uhr statt, ggf. aber auch bereits zuvor eine außerordentliche (über die Notwendigkeit und die Ansetzung entscheidet das StuPa-Präsidium). Wenn bis dahin auch schon Kandidaturen für den WPA vorhanden sind, wird auch die Wahl des WPA stattfinden. Es ist zwar formal nicht zwingende Voraussetzung, an der Sitzung teilzunehmen, es wird aber dringend dazu geraten, weil die Parlamentarier:innen gerne zumindest einmal ein Bild von den Kandidierenden erhalten wollen, bevor sie sie wählen. Es besteht auf jeden Fall auch die Möglichkeit der Online-Teilnahme, da alle StuPa-Sitzungen mindestens hybrid stattfinden.
Die Wahl in eines der Wahlorgane ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die Verlässlichkeit und Gewissenhaftigkeit voraussetzt. Sehr viel ist klar in der Wahlordnung geregelt, es gibt oftmals keinen oder nur einen sehr begrenzten Handlungsspielraum. Die in der Wahlordnung genannten Fristen sind exakt einzuhalten.
Ohne genügend Studis im WA und im WPA kann die Wahl nicht durchgeführt und muss verschoben werden. Der Wahlstichtag muss in der Vorlesungszeit liegen.
Wahlprüfsteine
Die Wahlordnung ist durchzogen von diversen Schritten zur korrekten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen. Die Schritte sind regelmäßig mit eindeutig gesetzten Fristen versehen, in der Regel als „spätestens am“ zu verstehen. Daher kann man auch von Meilensteinen sprechen. Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Meilensteine der Wahlen, die auch gleichzeitig als Hinweis darauf verstanden werden können, wann was getan werden muss oder vielmehr bis wann was getan werden muss:
Wahlausschuss
Datum | Termin |
24.05.23 | Späteste Wahl des WA |
25.05.23 | Wahlbekanntmachung |
31.05.23 | Wahlschein Vorabversand (nicht bei Onlinewahl) |
07.06.23 | Einreichung von Wahlvorschlägen (Kandidaturen) |
08.06.23 | Beginn Auslage Wahlverzeichnis |
14.06.23 | Einreichung von Wahlvorschlägen (Kandidaturen) |
21.06.23 | Wahlbeginn |
27.06.23 | Ende Auslage Wahlverzeichnis |
04.07.23 | Versand Ersatzwahlunterlagen |
07.07.23 | Wahlstichtag (Wahlende) |
Ende Juli | Konstituierende StuPa-Sitzung |
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht das selbständige Studium der Wahlordnung.
Jede Verschiebung des Wahlstichtages um einen Tag verschiebt auch jede der oben genannten Fristen um einen Tag.
Wahlprüfungsausschus
Datum | Termin |
22.06.23 | Späteste Wahl des WPA |
14.07.23 | Einspruchfrist |
15.07.23 | Gültigkeitsbekanntgabe (ohne Einsprüche) |
21.07.23 | Gültigkeitsbekanntgabe (mit Einsprüchen) |
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht das selbständige Studium der Wahlordnung.
Jede Verschiebung des Wahlstichtages um einen Tag verschiebt auch jede der oben genannten Fristen um einen Tag.